GÄSTAUFNAHME – UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
DES GASTGEBERS ALPENLANDHAUS JÖRG
IN DER FERIENREGION ALPSEE-GRÜNTEN

Lieber Gast,
die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen – nachfolgend „der Gast“
genannt – und uns – nachfolgend „der Gastgeber“ genannt – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gast-
aufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Bu-
chung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die
ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B.
Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der
Buchung vorliegen.
b) Der Gastgeber weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherber-
gungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonan-
rufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach-
richten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die
gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von
Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4
dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Ge-
schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündli-
chen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind
auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;
im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,
per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass
auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den
Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen
des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher
oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbind-
lichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder eines
Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend
von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Ver-
tragsangebot des Gastgebers an den Gast. In diesen Fällen
kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbe-
stätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast
dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne
Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch aus-
drückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruch-
nahme der Unterkunft annimmt.
1.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Ver-
tragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungs-
pflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der
Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des
Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen An-
spruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gast-
aufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsanga-
ben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das
Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestä-
tigung des Gastgebers beim Gast zu Stande.
1.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der
Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „Zahlungs-
pflichtig buchen“ und entsprechende Darstellung am Bildschirm
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit
Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast
am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird
dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der
Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gast-
aufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast zusätzlich eine
Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. E-Mail-
Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen
übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht
Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahme-
vertrages.
2. Preise und Leistungen
2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Ange-
bot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endprei-
se und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Neben-
kosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders
angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können
Kurbeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete
Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl-
und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch
genommen werden.
2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den
Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in
der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird emp-
fohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
3. Zahlung
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich
nach der mit dem Gast getroffenen und in der Buchungsbestäti-
gung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung
nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen
zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu
bezahlen.
3.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung
von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und
gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur
Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche
nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthalts-
tage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht
enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar)
abrechnen und zahlungsfällig stellen.
3.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn
dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang
angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch
Überweisung möglich.
3.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz
Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht voll-
ständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit
kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzu-
treten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. dieser
Bedingungen zu belasten.
4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der An-
spruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufent-
haltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Ent-
gelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstren-
gungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters
der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familien-
zimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu
bemühen.
4.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und,
soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsät-
zen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an
den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich
aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträ-
gen:
 Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
 Bei Übernachtung/Frühstück 80%
 Bei Halbpension 70%
 Bei Vollpension 60%
4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber
nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich
höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw.
dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines
solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entspre-
chend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an
den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum
vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er
verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen
Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber
berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit
der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 4. entspre-
chend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte
Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers
nach Ziff. 4.4 und 4.5 auch für die nicht in Anspruch genommene
Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat ver-
traglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung
einzustehen.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum verein-
barten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis
11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer
Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende
Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weiterge-
henden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
6. Pflichten des Kunden; Kündigung durch den Gast oder
den Gastgeber
6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrich-
tungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder
Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung,
die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entspre-
chender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme
bestand, zu beachten.
6.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlan-
gen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder
Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der
Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es
sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verwei-
gert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes,
dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich ge-
rechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortset-
zung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtun-
gen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungs-
gemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden
nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu be-
handeln.
7.2. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag
nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausge-
schlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzli-
chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
7.3. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sa-
chen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unbe-
rührt.
7.4. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zu-
sammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für
den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungs-
bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem
Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
8.3. Für Klagen des Gastgebers ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufent-
haltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers ver-
einbart.
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestim-
mungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
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